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Straßenbenutzungsgebühr in Steinhausen

Von Eberhard Brumm

 

Nein, keine Angst, dieses ist keine Finazierungs-Ankündigung für Straßen in Steinhausen.

Vor 166 Jahren allerdings, da war das Realität in unserem Dorf. Es wurde zur Refinanzierung

und für die Unterhaltung der gerade fertiggestellten besteinten Wegstrecke von Bockhorn bis zur Einmündung in die Chaussee Oldenburg-Jever (ehem. B69, heute Wilhelmshavener Str.) zum 1.Januar 1850 eine Weggeld-Hebestelle eingerichtet. 

 

Die Straße war als Kunst-Straße auf Anordnung des Großherzogs ausgebaut worden, zur Anbindung der Ortschaften Bockhorn und Steinhausen an die neue Chaussee. Kunst-Straße bezeichnete damals einen planmäßig befestigten Weg mit definierten Seiten und Längen, wobei die Befestigung bevorzugt zunächst durch s.g. Steinschlag (zerschlagene Feldsteine gemischt mit Sand) erfolgte. Erst später trat in unserer Region der Klinker seinen  "Siegeszug" an als Belag auf den Straßen durch das Land.

Die Hebestellen im Großherzogtum Oldenburg wurden an den meistbietenden Interessenten verpachtet, somit wechselten auch die Standorte der Hebestellen mit ihrer Barriere (Schlagbaum)

zusammen mit der Tariftafel. Für die Straße Bockhorn-Steinhausen sind zwei Standorte und damit Pächter überliefert: 1850 der Wirth J.J.Schwoon  und 1869 der Gastwirth Scheele. Die Weggelderhebung an öffentlichen Straßen endete allgemein im Jahr 1900 im Großherzogtum.

 

Das zu zahlende Weggeld wurde als Tarif von der Staatsregierung festgelegt. 1850 war zu zahlen:

 

Für jedes Pferd oder Zugtier von einem Wagen, Schlitten oder sostigen Fuhrwerk zwey Grote Für ein Reitpferd zwey Grote Für nicht angespannte Zugtiere, für Hand- oder Koppelpferde, für Füllen, Hornvieh und Esel das Stück ein Groten Für Saugfüllen, welche bey der Mutter laufen, wird nicht bezahlt.

 

Für Frachtwagen, welche mit mehr als zwey Pferde bespannt sind, nur für alle Frachtkarren; ungleichen für mehrere zusammengekoppelte beladene Wagen wird von jedem angespannten Zugthier die Hälfte mehr als obige Rate gezahlt.Das Chausseegeld wird in Courant erhoben, wer aber in besserer Münzsorte zahlt, kann kein Agio vergütet verlangen. Der Einnehmer ist ermächtigt, alle Münzsorten , die nicht bey der Herrschaftlichen Casse angenommen werden, zurückzuweisen.

 

Die Bürger in und um Steinhausen wussten allerdings ihre Interessen schon immer gegenüber der Obrigkeit durchzusetzen. Schon bald zahlten sie nach erfolgreichen Verhandlungen nur noch die Hälfte des Tarifs und so mancher war von der Zahlung völlig befreit, wenn er z.B. darlegen konnte, dass seine bewirtschafteten Ländereien jenseits der Barriere liegen und seine Betriebskosten durch das Weggeld unverhältnismäßig hoch werden würden.

Mehr zur Verkehrsgeschichte der Region ist zu finden auf www.360-270.de.

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